Jurafuchs

§ 923

ZPO
Abwendungsbefugnis
Arrest und einstweilige Verfügung
Stand 2026-06-30
In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt wird.

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1 interaktive Fall zu § 923 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.