Jurafuchs

§ 96

ZPO
Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
Prozesskosten
Stand 2026-06-30
Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 96 ZPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.