Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.
§ 851d
ZPOPfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Stand 2026-06-30