Für das Land Schleswig-Holstein wird ein Landesverfassungsgericht errichtet. Es führt die Bezeichnung „Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht“. Es hat seinen Sitz in Schleswig.
§ 1
LVerfGGErrichtung
Erster Teil Verfassung, Zuständigkeit und Organisation
Stand 2008-01-10