Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Mai 2008 in Kraft. Die §§ 4 bis 7, 12 und 56 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 58 Überleitung anhängiger Verfahren