Jurafuchs

§ 47

LVerfGG
Zulässigkeit des Antrags
Verfahren in den Fällen des § 3 Nr. 4 (Kommunale Verfassungsbeschwerde)
Stand 2008-01-10
(1)
Gemeinden und Gemeindeverbände können Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, dass ein Landesgesetz das Recht auf Selbstverwaltung nach Artikel 54 Absatz 1 und 2 der Landesverfassung verletzt.
(2)
Die Verfassungsbeschwerde kann nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden.

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