Jurafuchs

§ 25

ThürJVollzGB
Psychologische Interventionen und Psychotherapie
Sozial- und Psychotherapie
Stand 2014-02-27
Psychologische Intervention und Psychotherapie im Vollzug dienen insbesondere der Behandlung psychischer Störungen des Verhaltens und Erlebens, die in einem Zusammenhang mit der Straffälligkeit stehen. Sie wird durch systematische Anwendung wissenschaftlich fundierter psychologischer und psychotherapeutischer Methoden mit einem oder mehreren Gefangenen durchgeführt.

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