Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 59, 80 und 81 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 81 Religiöse Veranstaltungen§ 83 Grundsatz →