Ein gewähltes Mitglied scheidet aus der Vertretung aus, wenn es sein Amt aus wichtigem Grund niederlegt oder seine Wählbarkeit verliert. § 22 Abs. 1 Satz 3 gilt für die Niederlegung aus wichtigem Grund entsprechend.
§ 24
ThürRiStAGAusscheiden von Mitgliedern
Allgemeines
Stand 2018-12-14