Die Sitzungen des Richterwahlausschusses sind nicht öffentlich. Der für Justiz zuständige Minister führt den Vorsitz. Er hat kein Stimmrecht. Ist er verhindert, tritt sein Vertreter im Amt an seine Stelle.
§ 59
ThürRiStAGSitzungen des Richterwahlausschusses
Richterwahlausschuss
Stand 2018-12-14