Weitere Einzelheiten des Verfahrens des Richterwahlausschusses regelt dieser in einer Geschäftsordnung. Diese ist im Justiz-Ministerialblatt für Thüringen zu veröffentlichen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 63 Beteiligungsverfahren bei anderen Entscheidungen§ 65 Aufgaben des Staatsanwaltswahlausschusses →