In seinem Urteil erklärt das Dienstgericht eine der in § 31 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehenen Maßnahmen für zulässig oder weist den Antrag zurück.
§ 91
ThürRiStAGUrteilsformel im Versetzungsverfahren
Versetzungs- und Prüfungsverfahren
Stand 2018-12-14