Jurafuchs

§ 51

ThürRiStAG
Zusammensetzung des Richterwahlausschusses
Richterwahlausschuss
Stand 2018-12-14
Der Richterwahlausschuss besteht aus folgenden 15 Mitgliedern:
1.
zehn Abgeordneten des Landtags,
2.
zwei Richtern als ständigen Mitgliedern,
3.
jeweils drei Richtern des Gerichtszweigs, für den eine Entscheidung nach den §§ 62 oder 63 erfolgen soll, als nichtständigen Mitgliedern.

Jedes Mitglied nach Satz 1 hat einen Vertreter.

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