Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe und den Vollzug des Strafarrests in Justizvollzugsanstalten (Anstalten).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Aufgaben des Vollzuges →