Jurafuchs

§ 20

HmbStVollzG
Deutschkurse, Alphabetisierungskurse
Resozialisierungs- und Vollzugsmaßnahmen
Stand 2024-12-19
(1)
Aus Gründen der Integration und zur Förderung der Sprachkompetenz sollen Gefangenen Deutschkurse angeboten werden.
(2)
Gefangenen mit unzureichenden Lese- und Schreibkenntnissen sollen Alphabetisierungskurse angeboten werden. Diese dienen dem Erwerb oder der Vertiefung von Schriftsprachkompetenzen, mithilfe derer die Kommunikationsfähigkeit und damit die Teilhabe am sozialen Leben und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erleichtert wird.

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