In Anstalten oder Abteilungen für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können. § 14 Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 118
HmbStVollzGMütter mit Kindern
Arten und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalten
Stand 2024-12-19