Die Gefangenen erhalten im Rahmen der Behandlung Gelegenheit, sich in ihrer Freizeit sinnvoll zu beschäftigen. Die Teilnahme an Lehrgängen und anderen Veranstaltungen der Weiterbildung, an Freizeitgruppen, an Gruppengesprächen sowie an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen und die Nutzung einer Bücherei sollen ermöglicht werden. Die Freizeitgestaltung dient dazu, dass die Gefangenen Gelegenheit erhalten, eigene Stärken zu erfahren und zu erweitern sowie ihr körperliches und psychisches Wohlbefinden zu steigern. Sie dient außerdem dem Erlernen langfristiger Strategien zur sinnvollen Strukturierung der Freizeit.
§ 31
HmbStVollzGFreizeitgestaltung
Resozialisierungs- und Vollzugsmaßnahmen
Stand 2024-12-19