Aus Zeugnissen oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen darf nicht erkennbar sein, dass sie während des Vollzuges einer Freiheitsstrafe erworben wurden.
§ 23
HmbStVollzGZeugnisse
Resozialisierungs- und Vollzugsmaßnahmen
Stand 2024-12-19