(1)Der Rat der Bürgermeister kann Ausschüsse für einzelne Fachthemen einsetzen (Fachausschüsse).(2)§ 34 Absatz 3 gilt entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Mitglieder§ 32 Teilnahme der Mitglieder des Senats und ihrer Beauftragten →