(1)
Die Berliner Verwaltung richtet ihr Handeln am Gemeinwohl aus. Dabei berücksichtigt sie insbesondere bei der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen die Belange der Bürgerinnen und Bürger, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft (Dienstleistungs- und Bürgerorientierung). Sie handelt dabei ausgerichtet an der angestrebten Wirkung auf die Zielgruppe oder die Gesellschaft (Wirkungsorientierung), unter Berücksichtigung der Diskriminierungsfreiheit und der Gleichstellungsförderung. Sie handelt nachhaltig, beachtet dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und überprüft ihr Handeln aufgabenkritisch.
(2)
Die Berliner Verwaltung ist eine lernende Verwaltung, die stetig ihr Verwaltungshandeln überprüft und festgestellte Verbesserungsmöglichkeiten umsetzt. Sie fördert die Verantwortungsübernahme, stärkt die lösungsorientierte Zusammenarbeit sowie die Eigenverantwortung der Beschäftigten.
(3)
Zur Umsetzung des Zielbildes werden die Beschäftigten kontinuierlich durch Aus-, Fort- und Weiterbildung in ihren fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen qualifiziert. Die Führungskräfte tragen hierbei eine besondere Verantwortung.