Jurafuchs

§ 35

LOG BE
Geschäftsstelle
Abschnitt 7 Rat der Bürgermeister
Stand 2025-07-10
Der Rat der Bürgermeister hat eine Geschäftsstelle, welche bei der Senatskanzlei angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle bereitet insbesondere die Sitzungen des Rats der Bürgermeister und die Sitzungen der Fachausschüsse vor und nach. Sie ist zugleich die Geschäftsstelle des Rats der Vorsteherinnen und Vorsteher. Weitere Aufgaben können im Einvernehmen mit der Senatskanzlei übertragen werden.

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