Jurafuchs

§ 2

JustG Bln
Landgerichte
Ordentliche Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaften
Stand 2021-01-22
(1)
Es gibt im Land Berlin zwei Landgerichte.
(2)
Das Landgericht Berlin I hat seinen Sitz im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Tiergarten.
(3)
Das Landgericht Berlin II hat seinen Sitz im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Mitte.
(4)
Die Gerichtsbezirke der Landgerichte werden durch die nachstehend aufgeführten Amtsgerichtsbezirke gebildet:
1.
der Gerichtsbezirk des Landgerichts Berlin I durch den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Tiergarten und
2.
der Gerichtsbezirk des Landgerichts Berlin II durch alle übrigen im Land Berlin gemäß § 3 Absatz 1 des Justizgesetzes Berlin gebildeten Gerichtsbezirke mit Ausnahme desjenigen des Amtsgerichts Tiergarten.

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