Den Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes obliegen insbesondere die Aufgaben des Vorführdienstes, der Bewachung Gefangener, der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Dienstgebäuden und der Vollziehung gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Anordnungen. Näheres können die für Justiz und die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch Verwaltungsvorschriften bestimmen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes die in Kapitel 5 dieses Gesetzes, insbesondere gemäß §§ 27 bis 29, vorgesehenen Befugnisse.
§ 25
JustG BlnAufgaben des Justizwachtmeisterdienstes
Kapitel 4 Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Stand 2021-01-22