Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als gemeinsames Fachobergericht beider Länder und durch das Verwaltungsgericht Berlin ausgeübt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat seinen Sitz innerhalb seines Gerichtsbezirks.
§ 5
JustG BlnVerwaltungsgerichte
Fachgerichtsbarkeit
Stand 2021-01-22