Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg als gemeinsames Fachobergericht beider Länder ausgeübt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Sozialgerichte§ 8 Arbeitsgerichte →