Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als gemeinsames Fachobergericht beider Länder und durch das Arbeitsgericht Berlin ausgeübt. Das Arbeitsgericht Berlin hat seinen Sitz innerhalb seines Gerichtsbezirks.
§ 8
JustG BlnArbeitsgerichte
Fachgerichtsbarkeit
Stand 2021-01-22