Jurafuchs

§ 64

JustG Bln
Revisibilität von Landesverfahrensrecht
Kapitel 10 Ausführungsbestimmungen zur Verwaltungsgerichtsordnung
Stand 2021-01-22
Die Revision an das Bundesverwaltungsgericht kann auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 21. April 2016 (GVBl. S. 218), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 1485) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung beruht.

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