Jurafuchs

§ 13a

StPO
Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
Gerichtsstand
Stand 2026-05-06
Fehlt es im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, so bestimmt der Bundesgerichtshof das zuständige Gericht.

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1 interaktive Fall zu § 13a StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.