Besteht zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit, so bestimmt das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht, das sich der Untersuchung und Entscheidung zu unterziehen hat.
§ 14
StPOZuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
Gerichtsstand
Stand 2026-05-06