Erachtet das Gericht nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag für begründet, so beschließt es die Erhebung der öffentlichen Klage. Die Durchführung dieses Beschlusses liegt der Staatsanwaltschaft ob.
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2 interaktive Fälle zu § 175 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.