Jurafuchs

§ 34

StPO
Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
Gerichtliche Entscheidungen
Stand 2026-05-06
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.

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1 interaktive Fall zu § 34 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.