Jurafuchs

§ 146

StPO
Verbot der Mehrfachverteidigung
Verteidigung
Stand 2026-05-06
Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen.

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1 interaktive Fall zu § 146 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.