Jurafuchs

§ 269

StPO
Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
Hauptverhandlung
Stand 2026-05-06
Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.

Meine Notizen

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