Jurafuchs

§ 206

StPO
Keine Bindung an Anträge
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
Stand 2026-05-06
Das Gericht ist bei der Beschlußfassung an die Anträge der Staatsanwaltschaft nicht gebunden.

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1 interaktive Fall zu § 206 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.