Im Sinne dieses Gesetzes ist Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.
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Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 157 StPO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.