Jurafuchs

§ 157

StPO
Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Öffentliche Klage
Stand 2026-05-06
Im Sinne dieses Gesetzes ist Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist, Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.

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