Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 381 Erhebung der Privatklage§ 383 Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld →