Nach Eröffnung des Hauptverfahrens gilt § 202a entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss§ 213 Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung →