Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 242

StPO
Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
Stand 2026-04-24
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.

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