Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Beteiligten können nach Bruchteilen verteilt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten§ 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten →