Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungültig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit§ 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug →