(1)Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Lüneburg. Es führt die Bezeichnung "Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht".(2)Der Bezirk des Oberverwaltungsgerichts umfasst das Gebiet des Landes Niedersachsen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 73 Verwaltungsgerichte§ 75 Entscheidung über die Gültigkeit von Rechtsvorschriften →