(1)Das Landesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Hannover. Es führt die Bezeichnung "Landesarbeitsgericht Niedersachsen".(2)Der Bezirk des Landesarbeitsgerichts umfasst das Gebiet des Landes Niedersachsen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 92 Arbeitsgerichte§ 93a Anzahl der Kammern →