(1)Das Finanzgericht hat seinen Sitz in Hannover. Es führt die Bezeichnung "Niedersächsisches Finanzgericht".(2)Der Bezirk des Finanzgerichts umfasst das Gebiet des Landes Niedersachsen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 87 Nachfolgebehörde§ 89 Anzahl der Senate →