Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz führt Kataster über den Gütezustand der Fließgewässer und des Grundwassers. Der aktuelle Zustand dieser Gewässer ist in den Katastern in übersichtlicher, allgemein verständlicher Form darzustellen. Die Einsichtnahme ist jedem gestattet.
§ 126
SWGGewässergütekataster
Zehnter Teil Wasserbuch; Gewässergütekataster
Stand 2004-07-30