Im Streitfall hinsichtlich der Kostenerstattung nach § 40 Abs. 3 Satz 2 WHG setzt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz den Kostenanteil nach Anhören der Beteiligten fest.
§ 61
SWG(zu § 40 Abs. 3 WHG) Beseitigungspflicht des Störers
Unterhaltung; Bewirtschaftung
Stand 2004-07-30