Jurafuchs

§ 3

ThürGemHV-Doppik
Finanzplan
Haushaltsplan
Stand 2008-12-11
(1)
Im Finanzplan sind mindestens die folgenden Posten gesondert in der angegebenen Reihenfolge auszuweisen:
1.
als laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit:
a)
Steuern und ähnliche Abgaben,
b)
Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen,
c)
Einzahlungen aus der sozialen Sicherung,
d)
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
e)
privatrechtliche Leistungsentgelte,
f)
Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
g)
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen,
h)
andere aktivierte Eigenleistungen,
i)
sonstige laufende Einzahlungen,
j)
Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummer 1 Buchst. a bis i),
2.
als laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit:
a)
Personalauszahlungen,
b)
Versorgungsauszahlungen,
c)
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,
d)
Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferauszahlungen,
e)
Auszahlungen der sozialen Sicherung,
f)
sonstige laufende Auszahlungen,
g)
Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummer 2 Buchst. a bis f),
3.
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Saldo der Nummer 1 Buchst. j und Nummer 2 Buchst. g),
4.
Zins- und sonstige Finanzeinzahlungen,
5.
Zins- und sonstige Finanzauszahlungen,
6.
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Saldo der Nummern 4 und 5),
7.
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nummern 3 und 6),
8.
außerordentliche Einzahlungen,
9.
außerordentliche Auszahlungen,
10.
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nummern 8 und 9),
11.
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Summe der Nummern 7 und 10),
12.
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:
a)
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen,
b)
Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten,
c)
Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen,
d)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen,
e)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen,
f)
Einzahlungen aus sonstigen Ausleihungen und Kreditgewährungen,
g)
Einzahlungen aus der Veräußerung von Vorräten,
h)
sonstige Investitionseinzahlungen,
i)
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummer 12 Buchst. a bis h),
13.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:
a)
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen,
b)
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen,
c)
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen,
d)
Auszahlungen für sonstige Ausleihungen und Kreditgewährungen,
e)
Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten,
f)
sonstige Investitionsauszahlungen,
g)
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummer 13 Buchst. a bis f),
14.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummer 12 Buchst. i und Nummer 13 Buchst. g),
15.
Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag (Summe der Nummern 11 und 14),
16.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten:
a)
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
b)
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind,
17.
Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten:
a)
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
b)
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind,
18.
Veränderung der Investitionskredite (Saldo der Nummern 16 und 17),
19.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung,
20.
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung,
21.
Veränderung der Kredite zur Liquiditätssicherung (Saldo der Nummern 19 und 20),
22.
Zunahme der liquiden Mittel,
23.
Abnahme der liquiden Mittel,
24.
Veränderung der liquiden Mittel (Saldo der Nummern 22 und 23),
25.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Saldo der Nummern 18, 21 und 24),
26.
Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln und ungeklärten Zahlungsvorgängen,
27.
Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln und ungeklärten Zahlungsvorgängen,
28.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln und ungeklärten Zahlungsvorgängen (Saldo der Nummern 26 und 27),
29.
Kontrollrechnung (Summe 7 Saldo der Nummern 15, 25 und 28),
30.
Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung zum Ende des Haushaltsvorjahres,
31.
Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung zum Ende des Haushaltsjahres (Summe der Nummern 21 und 30),
32.
Stand der liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsvorjahres,
33.
Stand der liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo der Nummern 24 und 32).
(2)
Die Zuordnung von Ein- und Auszahlungen zu den Posten des Finanzplans ist auf der Grundlage des von dem für das Kommunalrecht zuständigen Ministerium bekannt gegebenen Kontenrahmenplans vorzunehmen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →