Jurafuchs

§ 6

ThürGemHV-Doppik
Vorbericht
Haushaltsplan
Stand 2008-12-11
Der Vorbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen sind zu erläutern. Der Vorbericht enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraums der Ergebnis- und Finanzplanung. Insbesondere sind darzustellen:
1.
die Entwicklung der wichtigsten Erträge und Einzahlungen sowie der wichtigsten Aufwendungen und Auszahlungen,
2.
die Entwicklung des Jahresergebnisses (Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag),
3.
die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse / Finanzmittelfehlbeträge,
4.
die Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzpläne der Haushaltsfolgejahre,
5.
die Entwicklung der Investitionskredite, unterteilt nach den Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und den Krediten für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind,
6.
die Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung,
7.
die Entwicklung der Belastung des Haushalts durch kreditähnliche Rechtsgeschäfte,
8.
die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsfolgejahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen,
9.
die Entwicklung der Beträge der maximal möglichen Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen und Rechtsgeschäften, die Bürgschaften oder Gewährverträgen wirtschaftlich gleichkommen,
10.
die Entwicklung des Eigenkapitals, untergliedert nach den einzelnen Posten des Eigenkapitals,
11.
die Entwicklung der Sonderposten, untergliedert nach den einzelnen Sonderposten,
12.
die Entwicklung der Rückstellungen, untergliedert nach den einzelnen Rückstellungsarten,
13.
der Nachweis des Haushaltsausgleichs sowie der dauernden Leistungsfähigkeit,
14.
jeweils in einer Übersicht
a)
die im Haushaltsplan des Haushaltsjahres umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltssicherung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in den drei Haushaltsfolgejahren sowie im verbleibenden Konsolidierungszeitraum,
b)
noch nicht umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltssicherung mit ihren möglichen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in den drei Haushaltsfolgejahren sowie im verbleibenden Konsolidierungszeitraum.

Meine Notizen

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