Jurafuchs

§ 56

ThürGemHV-Doppik
Bestandteile und Anlagen
Gesamtabschluss
Stand 2008-12-11
(1)
Der Gesamtabschluss besteht aus:
1.
der Gesamtergebnisrechnung,
2.
der Gesamtfinanzrechnung,
3.
der Gesamtbilanz und
4.
dem Gesamtanhang.
(2)
Dem Gesamtabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1.
der Gesamtrechenschaftsbericht,
2.
die Gesamtanlagenübersicht,
3.
die Gesamtforderungsübersicht,
4.
die Gesamtverbindlichkeitenübersicht und
5.
der Gesamteigenkapitalspiegel.

Meine Notizen

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