Jurafuchs

§ 63

ThürGemHV-Doppik
Begriffsbestimmungen
Schlussbestimmungen
Stand 2008-12-11
Im Sinne dieser Verordnung sind:
1.
Abschreibungen:

die Abbildung des Werteverzehrs bei Vermögensgegenständen durch Nutzung und Gebrauch, natürlichen Verschleiß, technischen Fortschritt, Wertschwankungen, Kredit- oder Ausfallrisiken sowie außergewöhnliche Ereignisse,

2.
Aktiva:

die Posten des Anlagevermögens, des Umlaufvermögens und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die die Mittelverwendung abbilden; gegebenenfalls werden auch latente Steuerforderungen und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen,

3.
aktivierungsfähige Eigenleistungen:

monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung,

4.
allgemeine Rücklage:

der Unterschiedsbetrag zwischen den Posten der Aktivseite und den sonstigen Posten der Passivseite in der Eröffnungsbilanz; die allgemeine Rücklage wird fortgeschrieben entsprechend § 20 Abs. 1 und 2; es handelt sich nicht um Zahlungsmittelbestände,

5.
Anlagevermögen:

Vermögensgegenstände, die der Verwaltung dauernd oder zumindest langfristig zu dienen bestimmt sind; zum Anlagevermögen gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen,

6.
assoziierte Tochterorganisationen:

Tochterorganisationen, über die die Gemeinde einen maßgeblichen Einfluss ausübt; einen maßgeblichen Einfluss übt die Gemeinde über die Tochterorganisation aus, bei der ihr mehr als der fünfte Teil der Stimmrechte als Gesellschafter oder Mitglied zusteht, und bei der diese Einflussmöglichkeiten der Gemeinde nicht durch Vereinbarungen beschränkt sind,

7.
Aufwendungen:

in Geld bewerteter, aber nicht zwangsläufig zahlungswirksamer Werteverzehr durch die Abnutzung von Vermögensgegenständen oder den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr; es werden laufende Aufwendungen und Finanzaufwendungen, die in Summe die ordentlichen Aufwendungen darstellen, und außerordentliche Aufwendungen unterschieden,

8.
Ausgaben:

Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen (Zahlungsmittelbestand zuzüglich Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten) vermindern,

8a.
außergewöhnliche Aufwendungen:

Aufwendungen aufgrund von Vorkommnissen, die selten, unregelmäßig und untypisch für die Verwaltungstätigkeit sind,

9.
außerordentliche Aufwendungen und Erträge:

Aufwendungen und Erträge, die auf unvorhersehbaren, seltenen und ungewöhnlichen Vorgängen von wesentlicher Bedeutung beruhen,

10.
außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen:

Aufwendungen oder Auszahlungen, für deren Zweck im Haushalt keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind,

11.
Auszahlungen:

Geschäftsvorfälle, die zur Abnahme des Zahlungsmittelbestands führen,

12.
Barwert:

durch Abzinsung errechneter gegenwärtiger Wert einer für die Zukunft erwarteten einzelnen Zahlung oder einer Zahlungsreihe,

13.
Baumaßnahme:

Ausführung eines Neu-, Erweiterungs- oder Umbaus sowie die bauliche Instandsetzung, soweit sie nicht der Unterhaltung der baulichen Anlage dient,

14.
Bedienstete:

Oberbegriff für Beamte und Arbeitnehmer,

15.
Bestandsveränderung:

Berücksichtigung des Werts von Mehr- oder Minderbeständen in der Bilanz sowie Mehr- oder Mindererträgen in der Ergebnisrechnung, wenn bewertete Bezugs- oder Herstellungsmengen mit bewerteten Absatzmengen bei Vorräten am Jahresschluss nicht übereinstimmen,

16.
Bilanz:

eine auf einen bestimmten Stichtag bezogene Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva in einer zweispaltigen Tabelle (Kontenform), wobei in der linken Spalte (Aktiva) die Mittelverwendung und in der rechten Spalte (Passiva) die Mittelherkunft der Gemeinde dargestellt wird,

17.
Buchführung:

vollständige, richtige, periodengerechte und zeitnahe Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge, aus der sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde ableitet,

18.
Controlling:

unterstützendes Instrument für Führungskräfte und Entscheidungsträger zur Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftsführung, mit dem durch die Bereitstellung und Auswertung geeigneter Informationen, insbesondere aus dem Rechnungswesen, das Erreichen gesetzter Ziele gesichert werden soll,

19.
durchlaufende Zahlungen:

Geldbeträge, die für einen Dritten lediglich angenommen und an ihn ausgezahlt werden,

20.
Eigenkapital:

Residualgröße, die sich durch Abzug der Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten von der Aktiva auf der Passiva der Bilanz ergibt,

21.
Einnahmen:

Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen (Zahlungsmittelbestand zuzüglich Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten) erhöhen,

22.
Einzahlungen:

Geschäftsvorfälle, die zur Zunahme des Zahlungsmittelbestands führen,

22a.
elektronische Signaturen:

Signaturen nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73; L 23 vom 29.1.2015, S. 19; L 155 vom 14.6.2016, S. 44) in der jeweils geltenden Fassung

a)
einfache elektronische Signatur nach Artikel 3 Nr. 10 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
b)
fortgeschrittene elektronische Signatur nach Artikel 3 Nr. 11 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
c)
qualifizierte elektronische Signatur nach Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014,
23.
Ergebnisrechnung:

zeitraumbezogene Gegenüberstellung von realisierten tatsächlichen Erträgen und Aufwendungen in Staffelform innerhalb einer Rechnungsperiode; als Saldo der Erträge und Aufwendungen ergibt sich ein Jahresüberschuss, der das Eigenkapital in der Bilanz erhöht oder ein Jahresfehlbetrag, der das Eigenkapital in der Bilanz vermindert,

24.
Eröffnungsbilanz:

erstmalige Aufstellung einer Bilanz; für die Gemeinde bildet die Eröffnungsbilanz den Ausgangspunkt für das doppische Haushalts- und Rechnungssystem; danach stellt die Schlussbilanz der vergangenen Rechnungsperiode zugleich die Anfangsbilanz der folgenden Rechnungsperiode dar,

25.
Erträge:

in Geld bewerteter, aber nicht zwangsläufig zahlungswirksamer, Wertezuwachs bei Vermögensgegenständen oder durch die Schaffung von Gütern oder Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr; es werden laufende Erträge und Finanzerträge, die in Summe die ordentlichen Erträge darstellen, sowie außerordentliche Erträge unterschieden,

26.
Finanzdaten:

Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans oder der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplans oder der Finanzrechnung,

27.
Finanzrechnung:

zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen in Staffelform; als Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag,

28.
Forderungen:

in Geld bewertete Ansprüche,

29.
Geschäftsvorfälle:

alle Vorgänge, die sich auf die Höhe und/oder die Zusammensetzung der Posten der Bilanz, der Ergebnisrechnung oder der Finanzrechnung auswirken,

30.
Haftungsverhältnisse:

Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten und aus ähnlichen Rechtsgeschäften,

31.
Haushaltsvermerke:

einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans,

32.
Interne Leistungsverrechnung:

teilplanbezogene Zuordnung von Erträgen und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen,

33.
Inventar:

Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen,

34.
Inventur:

körperliche Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden, Erfassung und Bewertung des Vermögens nach Art, Gattung und Menge sowie der Schulden nach Grund, Gläubiger, Höhe und Zeitraum des Bestehens,

35.
Investition:

Verwendung von Finanzmitteln für die Erhöhung des Bestands der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,

36.
Investitionsförderungsmaßnahmen:

Gewährung von Zuweisungen, Zuschüssen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen bei den Sondervermögen mit Sonderrechnung,

37.
Investitionskredite:

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung von Investitionskrediten sowie bis zum Haushaltsjahr 2016 für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind,

38.
Investitionstätigkeit:

Durchführung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,

39.
Kassenanordnung:

förmliche Anordnung der die Haushaltsansätze bewirtschaftenden Verwaltungsstellen gegenüber der Gemeindekasse im Rahmen der Zahlungsanweisung,

40.
Kennzahlen:

steuerungsrelevante, in Vergleichszahlen ausgedrückte Indikatoren für die Wirtschaftlichkeit eines Produktes oder einer Leistung und zur Abbildung des Grades der Zielerreichung,

41.
Konsolidierung:

Zusammenfassung des Jahresabschlusses der Gemeinde und der in § 20 Abs. 2 ThürKDG beschriebenen Tochterorganisationen, auf die die Gemeinde einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss ausübt, zu einem Gesamtabschluss,

42.
Kosten:

in Geld bewerteter Werteverzehr durch den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen und die Nutzung von Vermögensgegenständen zur Leistungserstellung in einer bestimmten Periode,

43.
Kosten- und Leistungsrechnung:

Verfahren, in dem Kosten und Leistungen erfasst und nach Kostenarten verursachungsgerecht zum Zweck spezieller Auswertungen auf die Kostenstellen verteilt und Kostenträgern zugeordnet werden,

44.
Kredit:

unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommenes Geldkapital,

45.
Leistungen:

in Geld bewertete Arbeitsergebnisse einer Verwaltungseinheit, die zur Aufgabenerfüllung erbracht werden,

46.
liquide Mittel:

Zahlungsmittelbestand,

47.
Liquidität:

Fähigkeit der Gemeinde, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen,

48.
Liquiditätskredite:

Kredite zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln durch in der Regel kurzfristige Bankverbindlichkeiten, insbesondere Kontokorrentkredite, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen,

49.
Niederschlagung:

befristete und unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst,

50.
Passiva:

die Posten des Eigenkapitals, der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten und der passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelherkunft abbilden,

51.
Produkt:

Zusammenfassung von Leistungen, die von einer Verwaltungseinheit für andere Stellen innerhalb oder außerhalb der Verwaltung erbracht werden und Ressourcenverbrauch verursachen, nach sachlichen Gesichtspunkten,

52.
Produktbereich:

thematische Zusammenfassung von Produktgruppen,

53.
Produktgruppen:

sachliche Zusammenfassung von Produkten,

54.
Rücklagen:

im Eigenkapital gesetzlich oder freiwillig für bestimmte Zwecke separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung,

54a.
Sonderkassen:

Sonderkassen kommen für den Bereich des Finanzwesens einer Gemeinde in Betracht, für die eine besondere Wirtschaftsführung und Rechnungslegung (Sonderrechnung) vorgesehen ist,

55.
Stundung:

das befristete oder unbefristete Hinausschieben der Fälligkeit eines Anspruchs,

56.
Tilgung, außerordentliche:

die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung oder Umschuldung einer Verbindlichkeit,

57.
Tilgung, ordentliche:

die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrags einer Verbindlichkeit bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe,

58.
Transferaufwendungen:

Übertragungen von Ressourcen auf Dritte ohne Gegenleistungsverpflichtung,

59.
Transferauszahlungen:

Abnahme des Zahlungsmittelbestands infolge von Transferaufwendungen,

60.
Transfereinzahlungen:

Zunahme des Zahlungsmittelbestands infolge von Transfererträgen,

61.
Transfererträge:

Ressourcenaufkommen ohne Gegenleistungsverpflichtung,

62.
überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen:

Aufwendungen oder Auszahlungen, bei denen der für die Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehene Ansatz überschritten wird,

63.
Umlaufvermögen:

Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, der Verwaltung dauernd oder zumindest langfristig zu dienen. Zum Umlaufvermögen gehören Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens und liquide Mittel. Sofern Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zur Veräußerung vorgesehen sind und künftig nicht mehr der Verwaltung dienen sollen, sind sie jeweils zum Jahresabschluss aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umzubuchen,

64.
verbundene Unternehmen:

Unternehmen nach § 20 Abs. 2 ThürKDG in Verbindung mit Abs. 3 ThürKDG,

65.
Verpflichtungsermächtigung:

siehe § 13 ThürKDG,

66.
Zahlungsmittel:

Bargeld, Schecks sowie Zahlungen mit Geldkarte, Debitkarte, Kreditkarte oder anderen Zahlungsdiensten, wie z. B. Paypal

a)
Geldkarte

Kartensysteme, bei denen der Karteninhaber dem Kartenherausgeber im Voraus den Gegenwert der auf der Karte gespeicherten Werteinheiten bezahlt, in Form eines auf einer Karte der Banken oder Sparkassen installierten Mikrochips, der das Auf- und Abbuchen sowie die Speicherung von elektronischen Geldeinheiten als Guthaben ermöglicht

b)
Debitkarte

Kartensysteme, die dem Kontoinhaber die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung eröffnet, wobei das Konto des Karteninhabers belastet wird, in Form eines auf einer Karte der Banken oder Sparkassen installierten Mikrochips oder Magnetstreifens

c)
Kreditkarte

Kartensysteme der Kreditkartenunternehmen, die Zahlungen über das Kreditkartenunternehmen ermöglichen, bei denen der verfügte Wert erst verzögert mit einem individuell vereinbarten Zahlungsziel vom Konto des Karteninhabers eingezogen wird, in Form eines auf einer Karte des Kreditkartenunternehmens installierten Magnetstreifens,

67.
Ziele:

Zustände und Wirkungen, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen und durch Größenvorgaben beschrieben werden.

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