(1)
In der Anlagenübersicht sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die kumulierten Abschreibungen sowie die Restbuchwerte des Anlagevermögens der Gemeinde zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahrs, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen sowie die Zuschreibungen und die Abschreibungen darzustellen. Die Anlagenübersicht ist vertikal entsprechend der Bilanz zu gliedern.
(2)
In der Sonderpostenübersicht sind die Zuführungsbeträge, die kumulierten Auflösungsbeträge sowie die Restbuchwerte der Sonderposten der Gemeinde zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen sowie die Zuschreibungen und die Auflösungen darzustellen. Die Sonderpostenübersicht ist vertikal entsprechend der Bilanz zu gliedern.